Satzung der Modellfluggruppe Erbach e.V. 1976
Satzung der Modellfluggruppe Erbach e.V. 1976
Satzung der
Modellfluggruppe Erbach e.V. 1976
§1 Name, Sitz und Eintragung
Der Verein führt den Namen „Modellfluggruppe Erbach e.V. 1976“ (nachfolgend: Verein).
Er hat seinen Sitz in Homburg und ist beim Registergericht eingetragen.
Der Verein ist Mitglied des Deutschen Aero-Clubs (DAeC), Landesverband Saar, welcher ihn
bei der FAI vertritt.
§2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Modellflugsports. Der Verein tritt ein für die
Chancengleichheit von Frauen und Männern, für Inklusion und Beachtung von Natur- und
Umweltschutz. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der
Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege des Luftsports durch seine
Mitglieder, Förderung interessierter Jugendlicher, Bereitstellen eines genehmigten
Geländes und Förderung emissionsfreundlicher Antriebe sowie recyclingfähiger
Materialien. Der Verein ist selbstlos tätig.
§3 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus aktiven, fördernden und Ehrenmitgliedern. Mitglied kann jede
natürliche Person werden. Fördernde Mitglieder sind von der Versicherungspflicht befreit.
Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch 2/3-Mehrheit gewählt.
Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch vererblich.
§4 Datenschutz
Mit dem Beitritt werden personenbezogene Daten erhoben und ausschließlich für
Vereinszwecke genutzt. Mitglieder können einer Veröffentlichung ihrer Daten
widersprechen. Beim Vereinsaustritt werden Daten gelöscht, soweit steuerliche
Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein neben dem vollständigen Namen auch
dessen Adresse, Alter, Familienstand, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und die
Bankverbindung sowie sonstige erforderliche personenbezogene Daten auf. Diese
Informationen werden in einem EDV-System gespeichert. Die überlassenen
personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden,
insbesondere zur Mitgliederverwaltung und Durchführung des Sport- bzw. Flugbetriebs.
Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme und unerlaubter Nutzung durch
Dritte geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden
von dem Verein grundsätzlich nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur
Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die
betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung
entgegensteht.
Als Mitglied des Deutscher Aero Club e.V., Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig, ist
der Verein zudem verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder u. a. zur Bestanderhebung aber
insbesondere auch zur Erlangung von Versicherungsschutz zu melden. Im Rahmen der
Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben:
Name/Vorname/Titel/Geburtsdatum/Anschrift/Telefon-Nr./E-Mail-Adressen
Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Daten des
Mitglieds des Vereins muss der Verein auch an den Landesverband (hier AeCS)
Weitergeben. Der Verein veröffentlicht Daten seiner Mitglieder nicht, es sei denn, die
Mitgliederversammlung beschließt dies und das Mitglied widerspricht schriftlich dieser
Veröffentlichung nicht. Ob personenbezogene Informationen an Mitglieder weitergegeben
werden dürfen, hängt unter anderem davon ab, wie weit der Kreis der Informations-
empfänger ist, und welche Informationen weitergegeben werden. Der Vorstand macht im
Mitgliederinteresse auch besondere Ereignisse des Vereinslebens bekannt. Dabei können
bestimmte personenbezogene Mitgliederdaten z. B. in der Vereinszeitschrift, Homepage
oder durch Aushänge im Vereinsheim veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann
jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner
Daten vorbringen und weiteren Veröffentlichungen insgesamt oder nur für bestimmte
Veröffentlichungsvorgänge widersprechen. Das gleiche gilt für die Veröffentlichung der
Mitgliedernamen und der dazugehörigen Kontaktdaten durch Aushang im Vereinsheim.
Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte kann zudem bei Verlangen der Vorstand
gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken
verwendet werden, anderen Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses
Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.
Beim Vereinsaustritt werden Name, Adressdaten, Geburtsjahr und weitere bekannte
persönliche Daten des Mitglieds aus der Mitgliederverwaltung mit Beendigung der
Mitgliedschaft gelöscht.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen,
sind nach allerdings entsprechend der steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren
ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufzubewahren.
§5 Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Der Verein wirkt präventiv gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch. Alle bekannt
gewordenen Fälle sowie vorsätzlich falsche Anschuldigungen werden geahndet.
§6 Vereinssanktionen
(1) Vereinssanktionen dienen der Sicherung der Einhaltung der Mitgliederpflichten.
(2) Verstöße gegen Mitgliederpflichten sind:
- Schwere Verstöße gegen die Satzung
- Vereinsschädigendes Verhalten
- Schädigung des Ansehens des Vereins
- Störung des Vereinsfriedens
- Innerhalb und außerhalb des Vereins: unehrenhaftes, unkameradschaftliches und
unsportliches Verhalten
- Verstoß gegen die Grundsätze der Prävention gegen sexualisierte Gewalt und falsche
Anschuldigungen
- Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen des Flugbetriebs und Gefährdung von
Teilnehmern des Flugbetriebs
(3) Sanktionen sind:
- Rüge/Ermahnung
- Verweis/Verwarnung
- Suspendierung von Ämtern
- Ausschluss von der Nutzung von Vereinsanlagen und/oder Teilnahme am Flugbetrieb
- Ausschluss aus dem Verein (temporär oder vollständig)
- Zusätzlich zu den genannten Sanktionen sind Geldstrafen bis 500.- € möglich
Diese Sanktionen sind zusätzlich zu sonstigen Ansprüchen und zu gesetzlichen Strafen
möglich.
§7 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt mit Frist von 3 Monaten zum Jahresende,
automatischen Ausschluss bei mehr als 6 Monaten Beitragsrückstand oder Ausschluss
durch Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit.
§8 Mitgliederversammlung
Die Angelegenheiten des Vereins werden durch die Mitgliederversammlung geregelt.
Einladung in Textform mindestens 14 Tage vorher. Stimmberechtigt sind nur volljährige
Mitglieder. Beschlüsse mit einfacher Mehrheit soweit nicht gesetzlich anderes
vorgeschrieben ist.
Ordentliche Mitgliederversammlung einmal jährlich; außerordentliche bei Bedarf oder
Antrag von 1/10 der Mitglieder. Beschlüsse sind zu protokollieren und vom
Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen.
§9 Vorstand
Der Vorstand leitet den Verein. Er besteht aus:
- 1. Vorsitzender
- Kassierer
- Schriftführer
- Technischer Leiter
- Jugend- und Organisationsleiter
Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Amtszeit 2 Jahre,
Wiederwahl möglich. Vorstand arbeitet ehrenamtlich, Aufwandsentschädigungen sind
möglich. Abberufung bei wichtigem Grund durch 2/3-Mehrheit möglich.
§10 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für 2 Jahre, die nicht dem Vorstand
angehören dürfen. Sie prüfen Kassenführung und Mittelverwendung.
§11 Einnahmen und Beiträge
Einnahmen bestehen aus Beiträgen, Spenden, Zuschüssen, Veranstaltungen. Beitragshöhe
wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Beiträge sind bis 31.03. fällig. Mittel
dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Rücklagen gemäß §58 Nr.6 AO
können gebildet werden.
§12 Ausübung des Modellsports
Die Ausübung des Modellsports auf dem Vereinsgelände richtet sich nach gesetzlichen,
behördlichen und vereinsinternen Vorschriften, insbesondere der Flugplatzordnung.
§13 Auflösung des Vereins / Schlussbestimmungen
Für Auflösung und Satzungsänderung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Auflösung
oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Aero-Club Saar e.V., der
es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Peter Schackmar Hans-Peter Knapp
1. Vorsitzender Schriftführer
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